3. Vereinbartes Vertragsverhältnis 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Klägerin Nach Auffassung der Klägerin wurde anlässlich einer Besprechung zwischen Dr. F. und M.S., welche am 28. Juli 2016 bzw. wohl am 27. Juli 2016 (Protokoll IV S. 3) stattfand, mündlich vereinbart, dass die Klägerin der Beklagten den Betrag von Fr. 318'000.00 überweise und letztere diesen innert maximal drei Monaten nach ihrer Überweisung zurückzuzahlen habe (Klage S. 3 f., Replik S. 2 f.).