" Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 318'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit 05.12.2016 zu bezahlen. Im Rahmen des vom Gericht der Klägerin zugesprochenen Forderungsbetrages samt Zinsen sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 789 des Betreibungsamtes B., Postfach 2047, aufzuheben und es sei in diesem Umfang der Forderung der Klägerin die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten, inklusive Mehrwertsteuer."