9. Mit Klage vom 23. Januar 2019 (Postaufgabe: 29. Januar 2019) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 318'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit 05.12.2016 zu bezahlen. Im Rahmen des vom Gericht der Klägerin zugesprochenen Betrages sei der Rechtsvorschlag aufzuheben, und es sei in diesem Umfang der Forderung der Klägerin definitiv Rechtsöffnung zu erteilen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten, inkl. Mehrwertsteuer."