5. Mit Schreiben vom 2. Januar 2018 teilte die Klägerin der Beklagten mit, sie kündige das ihr am 5. September 2016 gewährte Darlehen in Höhe von Fr. 318'000.00 auf den 19. Februar 2018. Zudem verlangte sie die Zahlung von 5 % Zins auf das Darlehen seit dem 1. Januar 2017. Das Darlehen sei längst zur Rückzahlung fällig gewesen (KB 5). 6. Namens der Beklagten antwortete M.S. Dr. F. mit Schreiben vom 10. Januar 2018 wie folgt (KB 7): " Darlehenskündigung vom 2.1.2018 Grüezi B., Bezugnehmend auf die Darlehenskündigung über CHF 318'000.00 teile ich Dir folgendes mit: