3. Die Beklagte hat der Klägerin am 27. Juli 2016 den Inhaberschuldbrief Nr. 123 über nominal Fr. 300'000.00, lastend auf Grdst.-Nr. 321 GB St. Gallen übergeben. Dr. F., unbeschränkt haftendes Mitglied der Klägerin mit Einzelunterschrift, hat den Erhalt des Schuldbriefs namens der Klägerin auf einer Kopie desselben gleichentags unterschriftlich bestätigt (Antwortbeilage [AB] 4). 4. Die Klägerin überwies der Beklagten mit Valuta 5. September 2016 den Betrag von Fr. 318'000.00 auf ihr Bankkonto IBAN Nr. CH 567 bei der Bank M. Als Zahlungsgrund wurde "Darlehen für höchstens 3 Monate" vermerkt (KB 4).