Da ein Pfandrecht in Höhe von Fr. 575'000.00 einzutragen ist, obsiegt die Klägerin zu gerundet 93 %. Geringfügiges Überklagen, welches bei Obsiegen in der Höhe von etwa 90 % anzunehmen ist, wird bei der Kostenverteilung als vollständiges Obsiegen behandelt.65 Deshalb hat der Beklagte vorliegend sämtliche Prozesskosten zu tragen.