Vorliegend verlangt die Klägerin die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 630'763.90. Darin enthalten ist der Zins in Höhe von 5 % auf Fr. 620'000.00 für die Zeit vom 26. Oktober 2018 bis 1. März 2019 in Höhe von Fr. 10'763.90. Vom Kläger zum Kapital geschlagene aufgelaufene Zinsen (sog. akzessorische Zinsen) sind vom Streitwert abzuziehen.64 Der Streitwert beträgt folglich Fr. 620'000.00. Da ein Pfandrecht in Höhe von Fr. 575'000.00 einzutragen ist, obsiegt die Klägerin zu gerundet 93 %.