4.5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 575'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 26. Oktober 2018 erfüllt sind. Im darüber hinausgehenden Umfang ist das Pfandrecht zu löschen.