Zusammenfassend beträgt die zu berücksichtigende Forderungssumme Fr. 575'000.00. Sofern sich der Besteller in Verzug befindet, ist auf diese Summe Verzugszins geschuldet, der ebenfalls pfandberechtigt ist.54 Gemäss Ziff. 1 des Rechtsbegehren verlangt die Klägerin auf den Betrag von Fr. 630'763.90 Zins zu 5 % seit 1. März 2019. Die Klägerin spezifiziert, die E. habe an der Verhandlung vor dem Friedensrichteramt eine Forderung im Umfang von Fr. 620'000.00 plus Zins von 5 % seit 26. Oktober 2018 anerkannt.