Weder wird im Vertrag auf die SIA-Norm verwiesen noch liegen andere Indizien dafür vor, dass die Vertragsparteien diese zum Vertragsbestandteil gemacht hätten (vgl. Replik Rz. 22). Die Vereinbarung über die Leistung einer Baugarantie im Abnahmeprotokoll, das über zwei Jahre nach Vertragsschluss erstellt worden ist, kann jedenfalls nicht als Einbezug der SIA-Norm ins Vertragsverhältnis gewertet werden. Schliesslich verlangt der Beklagte aufgrund des Mangels eine Werklohnminderung von Fr. 100'000.00 (Duplik Zu Rz.