Eine Forderungsanerkennung seines Bestellers, die vom Unternehmer rechtzeitig behauptet und genügend substantiiert wurde, ist aber immerhin ein Beweismittel, dessen Beweiskraft vom Gericht zusammen mit allen anderen abgenommenen Beweisen und Gegenbeweisen frei zu würdigen ist.50 Für die Bestimmung von Bestand und Höhe der Pfandsumme ist daher im Folgenden auch auf die weiteren Vorbringen und Beweise der Parteien zurückzugreifen.