Diese Klageanerkennung im Umfang von Fr. 620'000.00 plus Zins von 5 % Zins seit 26. Oktober 2018 beruhe auf einem aussergerichtlich erarbeiteten Vergleich, den die Klägerin mit der E. am 19. August 2019 (KB 71) abgeschlossen habe (Klage Rz. 24 ff.; Replik Rz. 68). Schliesslich behauptet die Klägerin mit Verweis auf KB 13-25, 29-63 und 65, das Total der erbrachten Leistungen betrage Fr. 1'065'552.74 (Klage Rz. 20 ff.).