Darüber hinaus ergebe sich der pfandrechtsrelevante Werklohn auch aus den auf den Rechnungen der F. (KB 12.1 bis 12.8; RP 73) mittels Stempel und Unterschrift ausgedrückten Schuldanerkennungen der E. (Klage Rz. 19; Replik Rz. 65 f.). Zu guter Letzt ergebe sich der pfandrechtsrelevante Werklohn auch noch aus der Klageanerkennung, welche die E. vor dem Friedensrichteramt des Kreises […] des Kantons Aargau am 4. September 2019 abgegeben habe (KB 64). Diese Klageanerkennung im Umfang von Fr. 620'000.00 plus Zins von 5 % Zins seit 26. Oktober 2018 beruhe auf einem aussergerichtlich erarbeiteten Vergleich, den die Klägerin mit der E. am 19. August 2019 (KB 71) abgeschlossen habe (Klage Rz.