In den Rechnungen gemäss Klagebeilage 12.2 bis 12.8 sowie Replikbeilage 73 ist jeweils mindestens der Baustellenhinweis "G., […] T." vermerkt. Dies deckt sich weitgehend mit der Angabe auf dem Werkvertrag (KB 8) "Kulturzentrum, Parz. Nr.: […], R-strasse Nord, […] T.". Einzig der Baustellenvermerk in der ersten Rechnung gemäss Klagebeilage 12.1 weicht hiervor ab und lautet auf "Tempel N-str. 147, […] T.". Unter Berücksichtigung, dass selbst die E. die Baustelle als […]-Tempel bezeichnet (Replik Rz.