Bauhandwerkerpfandrechts auf die Klägerin über. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Abtretung der E. bereits mit Rechnung vom 28. Februar 2018 angezeigt worden ist, obwohl die Zession erst am 6. März 2018 erfolgte. Der Schuldner ist an der Abtretung der Forderung nicht beteiligt.34 Das Zustandekommen eines Abtretungsvertrag setzt nicht voraus, dass die Zession dem Schuldner mitgeteilt worden ist.