2. Es sei die zu Gunsten der Klägerin auf dem Grundstück des Beklagten, Grundstück Nr. H GB T. (E-GRID: C) angeordnete Vormerkung auf eine Pfandsumme von Fr. 630'763.90 nebst Zins von 5 % seit 1. März 2019 zu reduzieren und diese im Restbetrag vom Fr. 39'236.10 zu löschen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Klägerin;"