6. Das Verfahren wurde erstmals mit Verfügung vom 26. November 2019 bis 31. März 2020 und letztmals mit Verfügung vom 28. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020 sistiert. 7. Mit Eingabe vom 1. Februar 2021 stellte der Beklagte folgende prozessuale Begehren: " 1. Die mit Verfügung des Handelsgerichts des Kanton Aargau vom 11. Januar 2021 angesetzte Frist sei abzunehmen. 2. Der E. sei eine Frist anzusetzen, um sich aufgrund der ihr gegenüber erklärten einfachen Streitverkündung darüber zu äussern, ob und in welcher Form sie zugunsten des Beklagten im Prozess ihre Unterstützung anbietet. -4-