" 1. Das Grundbuchamt Wohlen soll angewiesen werden, auf dem Grundstück der Beklagte Nr. H, Grundbuch Gemeinde T., zugunsten der Klägerin die definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts mit einer Pfandsumme von CHF 630'763.90, nebst Zins von 5% seit 1. März 2019 vorzunehmen. 2. Das Verfahren sei bis Ende März 2020 zu sistieren. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuer, zulasten der Beklagten."