Das Grundbuchamt Wohlen wurde zudem angewiesen, die entsprechende Vormerkung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wurde der Klägerin Frist angesetzt, bis zum 25. Juli 2019 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben. -3- 5. Mit innert mehrmals erstreckter Frist eingereichter Klage vom 22. November 2019 (Postaufgabe: 22. November 2019) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: