6.3.3.3. Ähnlichkeit der Zeichen CELLUTONE und CELLTONE Die Beklagte behauptet, die Zeichen CELLUTONE und CELLTONE seien sich nicht ähnlich. Die unterschiedliche Anzahl Wortsilben führe zu einem anderen Klang der Marken, so dass sie sich deutlich unterschieden. Zudem könne die Verwechslungsgefahr nicht mit der Ähnlichkeit gewisser Wortelemente begründet werden, wenn deren Sinngehalt beschreibend bzw. freihaltebedürftig sei (Klageantwort Rz. 123 ff.).