Die Beklagte behauptet demgegenüber, die schwache Kennzeichnungskraft von CELLUTONE werde durch vorhandene Drittzeichen weiter geschwächt. Im Schweizer Markenregister (Swissreg) fänden sich in den Klassen 3 und 5 158 Treffer mit dem Element CELL am Anfang und 36 Treffer mit dem Element TONE am Wortende (Klageantwort Rz. 118 ff.). Einerseits ergibt sich aus Antwortbeilage 92, dass die Behauptung, es gebe 158 Treffer mit dem Element CELL am Anfang, falsch ist.