der Produkte anspielt. Entgegen der Beklagten dürften die angesprochenen Verkehrskreise die Marke CELLUTONE aber nicht als blosse Beschreibung des straffenden bzw. tonenden Effekts des Produkts im Kampf gegen die Cellulite auffassen, zumal der Ausdruck CELLU nicht als etablierte Abkürzung für Cellulite erscheint und solches auch nicht belegt wurde. Ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Sprachgebrauchs (Klageantwort Rz. 114) ist der Ausdruck CELLUTONE nicht.