Die Beklagte will im Wortbestandteil CELLU eine Abkürzung für das bekannte Gewebeproblem Cellulite bei Frauen mit zunehmendem Alter erkennen (Klageantwort Rz. 114). Diese Assoziation drängt sich nicht auf und wurde auch nicht belegt. TONE kommt in der deutschen, französischen und italienischen Sprache nicht vor. In Englisch beutet es als Substantiv "Klang" oder "Ton", als Verb "fit halten" oder "harmonieren".75