6.3.2.2. Gleichartigkeit der Waren Die Gleichartigkeit von Waren ist aus der Sicht der Abnehmerschaft zu beurteilen. Entscheidend ist, ob die unter Verwendung eines ähnlichen Zeichens angepriesenen Waren in einem so engen Zusammenhang zueinander stehen, dass bei den Abnehmerkreisen der Eindruck entstehen könnte, sie stammten aus demselben oder aus verbundenen Unternehmen.