6.3.2.1. Kennzeichnungskraft Die Kennzeichnungskraft einer Marke bestimmt ihren Schutzumfang,60 d.h. den geschützten Ähnlichkeitsbereich, in den fremde Marken nicht eingreifen dürfen.61 Die Kennzeichnungskraft hängt vom Gesamteindruck ab, den eine Marke im Erinnerungsvermögen des massgebenden Publikums hinterlässt.62 Dieser wird primär durch ihre kennzeichnungskräftigen Bestandteile geprägt.63