Die in den Niederlanden ansässige Beklagte vertreibe ihre Waren – namentlich die unter dem Zeichen CELLTONE bzw. Celltone Snail Cream angebotene Gesichtscreme – über verschiedene Kanäle - unter anderem über ihr Onlineportal "AK.nl" – international an Wiederverkäufer, auch in der Schweiz. So beliefere die Beklagte neben der J., U., noch weitere Unternehmen mit Sitz, Niederlassung und/oder Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Diese setzten die Ware auf dem Schweizer Markt ab (Klage Rz. 44).