Die Kennzeichnungskraft sei durch den langjährigen und intensiven Gebrauch des Zeichens für Haut- pflege- und Regenerationscremes noch gestärkt worden. So sei insbesondere im Bereich dieser Kosmetikprodukte von einer gesteigerten Bekanntheit und einem erhöhten Schutzumfang der Marke CELLUTONE auszugehen (Klage Rz. 27 f.).