Alleine aus dem Umstand, dass auf dem Produkt die Marke OMEGA bzw. Cailler angebracht ist, lässt sich nicht ableiten, die Zeichen Speedmaster bzw. Femina würden nicht markenmässig gebraucht. Vielmehr hat auch das zweite Zeichen die Funktion, die Abnehmer in die Lage zu versetzen, ein einmal geschätztes Produkt in der Menge des Angebots wiederzufinden.56 So verhält es sich auch mit den Marken C. und CELLUTONE auf den streitgegenständlichen Produkten der Klägerin (vgl. Abbildungen in Klage Rz. 29, 31, 32, 33; Replik Rz.