6.2.3. Würdigung Der Behauptung der Beklagten, die Klägerin verwende das Zeichen CEL- LUTONE nicht markenmässig, sondern bloss beschreibend als Angabe eines bestimmten Typus einer Creme bzw. einer zusätzlichen Eigenschaft oder Bestimmung der unter der Marke C. angebotenen Produkte, kann nicht gefolgt werden. Es trifft zwar zu, dass die die Marke C. ebenfalls prominent auf den in Klage Rz. 32 und 33 abgebildeten Dosen und Tuben angebracht ist, und zwar oberhalb von CELLUTONE.