zu kennen.54 Ein Unternehmen gebraucht ein unterscheidungsfähiges Zeichen dann markenmässig, wenn es dieses im Zusammenhang mit der angebotenen Ware so einsetzt, dass die massgebenden Verkehrskreise diese von der Ware anderer Unternehmen unterscheiden können (vgl. Art. 1 Abs. 1 MSchG).