Die behauptete Menge von 22'600 Dosen deckt sich mit den Angaben pro 2016 in Duplikbeilage 103. Zum Absatz in der Schweiz behauptet die Beklagte lediglich, Téléshopping gebe an, in den Jahren 2014 bis 2019 von der Beklagten ca. 90'000 CELLTONE- Produkte bezogen und davon pro Jahr ca. 580 Stück in die Schweiz verkauft zu haben (Duplik Rz. 44). Diese Behauptungen sind völlig unsubstantiiert. Eine Beweisabnahme setzte voraus, dass die Beklagte die Verkäufe an Schweizer Kundinnen jeweils unter Angabe von Käuferin, Domizil, Menge und Datum behauptet und zum Beweis entsprechende Auszüge - 23 -