Antwortbeilage 83 ist ein undatiertes E-Mail von K. an die Rechtsvertreter der Beklagten. Dieses enthält die Angabe "13750 single ones and 32760pcs double sets since 2015, over 75000 units sold to France but also sold in to switzerland". Daraus ist nicht ersichtlich, wie viele Stück der beklagtischen Produkte in die Schweiz geliefert worden sein sollen. Zudem fehlen jegliche Belege (Lieferscheine, Rechnungen) zu erfolgten Verkäufen in die Schweiz. Antwortbeilage 84 fehlt überhaupt ein Bezug zur Schweiz. Die Beklagte behauptet weiter, seit Beginn des Jahres 2019 habe sie an den Schweizer Händler AG., S., CELLTONE Produkte verkauft.