In Rz. 52 der Klageantwort behauptet die Beklagte, das Schweizer Unternehmen AB. (zur Zeit in Liquidation) habe sich zuerst vom kroatischen Distributor AC. originale CELLTONE Produkte in die Schweiz liefern lassen und diese dann an Schweizer Konsumenten verkauft. Zum Beweis legt sie drei Rechnungen von AC. an AB. ins Recht und ruft AD., Geschäftsführer der AC., als Zeugen an. Die erste Rechnung vom 17. September 2013 lautet auf 1'000 Stück CELLTONE GEL zum Preis von total € XX (AB 66). Die zweite Rechnung vom 20. Januar 2014 lautet auf 4'800 Stück CELLTONE GEL zum Preis von total € XX (AB 67). Die dritte Rechnung vom 27. März 2014 lautet auf 7'200 Stück