Sie schlüsselt aber nicht auf, wie viele Stück vom jeweiligen Jahrestotal in die Schweiz geliefert worden sein sollen und legt auch keine entsprechenden Lieferscheine oder Rechnungen zum Beweis vor. Dementsprechend taugt Antwortbeilage 12 nicht zum Nachweis des Zeichengebrauchs in der Schweiz.