Antwortbeilage 12 nennt tabellarisch für die Jahre 2007 bis 2012 die jeweiligen Distributoren in verschiedenen europäischen Ländern mit den jeweils bezogenen Einheiten CELLTONE Produkte. Die Schweiz findet sich in diesen Tabellen nirgends. Die Beklagte behauptet, L., Rumänien, habe auch in die Schweiz geliefert (Beklagtische Eingabe vom 23. März 2020, Rz. 21). 49 SHK MSchG-STAUB (Fn. 10), Vorbemerkungen Art. 51a-60 N. 59. - 18 -