Seit 2012 habe die Beklagte für E. selbst produziert und in fast alle Länder Europas, so auch in die Schweiz geliefert. Mit diesem Dokument lässt sich ein ernsthafter Gebrauch des Zeichens CELLTONE nicht belegen, weil es keine Zahlen nennt, die eine intensive Vermarktung in der Schweiz aufzeigen würden.