6.1.3.2. Zeitraum von 2007 bis Mitte 2012 Antwortbeilage 6 enthält eine Bestätigung des Geschäftsführers der Beklagten, K., vom 30. Juli 2019 zuhanden eines Gerichtsverfahrens in der Schweiz, in dem die Beklagte nicht Partei war. Darin bestätigt K., die CEL- LTONE Produkte seien seit 2007 unter anderem an die J. in die Schweiz geliefert worden. Seit 2012 habe die Beklagte für E. selbst produziert und in fast alle Länder Europas, so auch in die Schweiz geliefert.