Wie gleich zu zeigen ist, kann die Frage, ob sich das widersprüchliche Verhalten des Berechtigten während des ganzen mindestens vorausgesetzten Zeitraums gegen die aktuelle Verletzerin gerichtet haben muss, oder ob es genügt, wenn sich das widersprüchliche Verhalten während einer gewissen Zeit gegen eine erste Verletzerin und anschliessend während einem weiteren Zeitraum gegen deren Rechtsnachfolgerin gerichtet hat, vorliegend offen bleiben.