Als solche werden sie mit einem höheren Grad an Aufmerksamkeit gekauft als Massenartikel des täglichen Bedarfs. So ist davon auszugehen, dass die massgebenden Verkehrskreise die Kennzeichen auf solchen Produkten mit einer durchschnittlichen Aufmerksamkeit wahrnehmen. 36 BGE 146 III 225 E. 3.3.1. 37 Vgl. BGE 122 III 382 E. 3a. - 14 -