4. Anwendbares Recht Weil ein internationales Verhältnis vorliegt, ist vorab das anwendbare Recht zu bestimmen. Immaterialgüterrechte, so namentlich das Markenrecht, sind territorial begrenzt. Sie beschränken sich auf das Gebiet jenes Staates, der den betreffenden Schutz gewährt.36 Demgemäss sind die klägerischen Ansprüche nach schweizerischem materiellem Recht zu beurteilen.