1.2.3. Würdigung Die Klägerin ist Inhaberin der am 14. November 1983 hinterlegten und am 20. Februar 1984 unter der Marken-Nummer 2P-328541 ins schweizerische Markenregister eingetragenen Marke "CELLUTONE" (KB 21). Die Beklagte beliefert eigenen Angaben zufolge seit Mitte 2012 Wiederverkäufer in der Schweiz mit von Dritten produzierten Kosmetikprodukten (Gesichtscreme, Handcreme, Body Milk), die unter dem Zeichen CELLTONE angeboten und beworben werden (Klageantwort Rz. 11, 86). Darin erblickt die