1.2.2. Rechtliches Damit das Gericht auf eine Klage eintritt und das Verfahren einem Sachentscheid zuführt, müssen verschiedene Prozessvoraussetzungen erfüllt sein. So verlangt Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO namentlich ein schutzwürdiges Interesse der klagenden Partei. Darunter wird das berechtigte Interesse der in ihren (behaupteten) Rechten beeinträchtigen Klägerin verstanden, ein Gericht in Anspruch zu nehmen, um Rechtsschutz zu erreichen.