11. Mit Replik vom 2. Juli 2020 und Duplik vom 28. September 2020 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren von Klage und Klageantwort fest. 12. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2020 reichte die Klägerin unaufgefordert eine Stellungnahme zur Duplik ein. 13. Mit Eingabe vom 22. Oktober 2020 reichte die Beklagte unaufgefordert eine Stellungnahme zur Eingabe der Klägerin vom 9. Oktober 2020 ein. 14. Am 23. März 2022 fand eine Instruktionsverhandlung mit Vermittlungsgespräch statt, anlässlich welcher kein gerichtlicher Vergleich erzielt werden -6-