9. Mit Verfügung vom 10. März 2020 stellte Präsident der Beklagten die klägerische Stellungnahme zur Kenntnisnahme zu. Mit unaufgefordert erfolgter Eingabe vom 23. März 2020 stellte die Beklagte folgenden prozessualen Antrag: " 3. Der Klägerin sei eine neue, wiederum teilweise geschwärzte Version der Klageantwort vom 21. Februar 2020 und die geschwärzten Versionen diverser mit der Klageantwort eingereichter Beilagen zur Kenntnis zu bringen, um die berechtigten Interessen Dritter zu wahren." -5-