Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, es handle sich um Ansprüche aus Verletzung von Markenrecht sowie aus Verstoss gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs. 7. Mit Klageantwort vom 21. Februar 2020 (Postaufgabe: gleichentags) beantragte die Beklagte: -4- " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (gegebenenfalls zzgl. MwSt.) zu Lasten der Klägerin. Prozessualer Antrag: