7. Fazit Die Klägerinnen 1-3 werden durch den fraglichen Onlinebericht und das fragliche Onlinevideo weder widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit verletzt noch betreibt die Beklagte damit unlauteren Wettbewerb. Die Klage ist daher vollumfänglich abzuweisen. 8. Prozesskosten Abschliessend sind die Prozesskosten entsprechend dem Verfahrensausgang zu verlegen. Sie bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO). Die Prozesskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Da die Klägerinnen 1-3 vollumfänglich unterliegen, - 35 -