Unrichtig sind objektiv unwahre, d.h. mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Angaben. Unwahr können nur Tatsachenbehauptungen sein.77 Unrichtige Tatsachenbehauptungen sind dann unlauter, wenn ihr Gesamteindruck als entgegen der Realität grundsätzlich richtig und als herabsetzend verstanden werden.78 Journalistische Ungenauigkeiten und Vereinfachungen können dann wettbewerbswidrig sein, wenn sie die Leserschaft in Bezug auf Tatsachen, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche