Eine Herabsetzung liegt vor, wenn die andere Person, deren Waren etc. angeschwärzt, also verächtlich gemacht werden.71 Nicht jede negative Äusserung stellt eine Herabsetzung dar. Sie muss eine gewisse Schwere aufweisen,72 d.h. ein eigentliches Schlechtmachen, Heruntermachen, Verächtlichmachen oder Anschwärzen enthalten.73 Negative und kritische Berichterstattung über Marktteilnehmer ist in diesem Rahmen daher erlaubt.74