Eine Herabsetzung als solche ist daher nicht unlauter; unlauterer Wettbewerb bedingt eine unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserung.68 Ob eine qualifizierte Herabsetzung vorliegt, ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen und hängt vom Verständnis des Durchschnittsadressaten ab. Es kommt auf deren Gesamteindruck unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände an.69 Als Durchschnittsadressat von auf den Wettbewerb gerichteten Äusserungen in Medien gilt die