6.1.3. Passivlegitimation Neben Wettbewerbsteilnehmenden können auch Dritte unlauteren Wettbewerb durch Äusserungen begehen, da ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Urheber einer Äusserung und dem Betroffenen nicht vorausgesetzt wird. Auch Medienschaffende und Medienunternehmen können somit durch ihre Berichterstattung unlauter handeln und zwar auch dann, wenn sie bloss gutgläubig Angaben Dritter wiedergeben.61